Logo. Basiselemente
Marken markieren: Sie heben ein Produkt oder eine Dienstleistung aus der Masse von Angeboten hervor. Das Logo samt Claim ist zentraler Bestandteil der Marke. Es bietet den Kunden Orientierung und vermittelt bestimmte Vorstellungen über die Qualität und die Werte eines Unternehmens.
Das Logo der KNAPPSCHAFT mit neuem Claim sorgt für eine markante Positionierung im Markt, indem es die langjährige Erfahrung der Krankenkasse widerspiegelt und die Hinwendung zum Kunden mit seinen Bedürfnissen zeigt. Im Namen „KNAPPSCHAFT“ ist die Tradition und somit ein starker Charakter verankert. Die Bildmarke verweist mit den vier Komponenten auf die jeweiligen Verbundpartner und visualisiert die Stärke in der Gemeinschaft. Zusammen mit dem neuen Claim „Für meine Gesundheit“ zeigt das Logo den Kunden, dass ihre Gesundheit für die KNAPPSCHAFT im Mittelpunkt steht.
Logoaufbau
Das Logo KNAPPSCHAFT ist als Wort-Bildmarke konzipiert und wird nur in Kombination zum vollständigen Logo eingesetzt. Der Claim kann als variabler Bestandteil des Logos abhängig vom Medium verwendet oder weggelassen werden. Größe, Stand und Proportion des Claims in Bezug auf die Wortmarke sind festgelegt und unveränderbar.
Da die Gestaltung des Logos verbindlich definiert ist, dürfen ausschließlich die Originalvorlagen aus diesem Manual benutzt werden. Es ist wichtig, das Logo ohne Veränderungen und Abweichungen jeglicher Art einzusetzen, um den hohen Wiedererkennungswert zu gewährleisten.
Die Wortmarke und der Claim werden immer in ihrer Originalform verwendet und dürfen weder nachgesetzt noch verändert werden.
Logo-Schutzzone
Das Logo darf in seiner Wirkung nicht durch andere Elemente beeinträchtigt werden. Deshalb umgibt das Logo immer ein fest definierter Freiraum, der auch schon in der Logodatei mit angelegt ist. Diese sogenannte Schutzzone gibt den Mindestabstand zu anderen grafischen Elementen (Bilder, Texte, Fremdmarken usw.) an, der nicht unterschritten werden darf. Der hierfür definierte Abstand leitet sich aus der Größe der Bildmarke ab. Dieser entspricht dem Durchmesser der Bildmarke. Bei dem Logo auf Trägerfläche reduziert sich dieser oben und unten auf die Hälfte des Bildmarkendurchmessers.
Randabfallende Positionierung
Das Logo wird entweder zur linken Seite (z. B. Publikationen, Anzeigen) oder rechts oben (z. B. Geschäftsausstattung) randabfallend platziert.
Logogrößen
Für alle gängigen Medien sind feste Logogrößen und Positionen genau definiert, in denen das KNAPPSCHAFTs-Logo eingesetzt werden darf. Die vorhandenen Vektordateien entsprechen 100 Prozent Darstellungsgröße.
Logofarbigkeiten
KNAPPSCHAFTs-Rot
Grundsätzlich erscheint das Logo entweder negativ weiß auf KNAPPSCHAFTS-Rot oder in KNAPPSCHAFFTS-Rot und Schwarz auf weiß. Das Logo darf niemals auf dem Schmuck-Rot oder ohne Trägerfläche auf Bildern platziert werden.
Graustufen
Auf Medien, die aus drucktechnischen Gründen nicht in Farbe zu realisieren sind (z. B. Zeitungsanzeigen), erscheint das Logo mit grauer Trägerfläche negativ in Weiß.
Nomenklatur für Logo-Dateinamen
Es wird ein umfassendes Logopaket für alle Medien, Farbsysteme und Anwendungsfälle zur Verfügung gestellt. Für eine eindeutige Benennung wird jeder Datei eine Abkürzung zugeordnet. Die Benennung der Dateien erfolgt nach Farbe, Form und Größe im definierten Schema.
Beispielerläuterung:
Die gewählte Logodatei enthält den Claim (cl), ist im RGB-Farbsystem (RGB) angelegt, in Weiß ohne Trägerfläche (neg) und fürs Web mit hoher Auflösung (L_web) als Pixeldatei abgespeichert (.png).
Nicht erlaubte Logo-Anwendungen
Für ein konsistentes Erscheinungsbild ist eine korrekte und konsequente Logodarstellung elementar.
Das Logo darf nicht verändert werden. Verzerrungen, farbliche Veränderungen, das Verwenden von Logobestandteilen bzw. das Kombinieren des Logos mit weiteren Schrift- oder Gestaltungselementen sind nicht zulässig. Die Wortmarke und der Claim werden immer in ihrer Originalform verwendet und dürfen weder nachgesetzt noch verändert werden.
Ein inkorrekter Logoeinsatz schwächt den Markenauftritt. Daher darf nicht von den definierten Farben, Proportionen und Anordnungen abgewichen werden. Das Logo darf nicht auf kontrastarmen oder unruhigen Hintergründen stehen.
Veränderte Proportionen | Veränderte Anordnungen |
Veränderte Farben | Effekte |
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